Relatura – Schmerztherapie & Infusionstherapie

Relatura – Schmerztherapie & Infusionstherapie

Fragen unserer Patienten

Willkommen zu unseren häufig gestellten Fragen! Wir wissen, dass Du möglicherweise viele Fragen zu unseren Leistungen, Behandlungsansätzen und organisatorischen Abläufen hast. Um Dir den Einstieg zu erleichtern und Dir schnell die Informationen zu geben, die Du benötigst, haben wir die häufigsten Fragen hier für Dich zusammengestellt. Solltest Du weitere Fragen haben, zögere nicht, uns direkt zu kontaktieren – wir sind gerne für Dich da!

Was ist wenn ich einen Termin nicht wahrnehmen kann?

Termintreue ist uns wichtig!
Falls Du einen vereinbarten Termin einmal nicht einhalten kannst, benachrichtige uns bitte spätestens 48 Stunden vorher per Telefon oder per Mail. Da die Termine persönlich für Dich reserviert sind, können wir den Termin bei einer kurzfristigen Absage nicht neu vergeben.

Zu spät oder nicht abgesagte Termine stellen wir mit 60 € in Rechnung. Bereits bezahlte Termine verfallen ersatzlos.

Allgemeine Fragen

Nein, einige Erkrankungen dürfen von Heilpraktikern nicht behandelt werden. Dazu zählen bestimmte Infektionskrankheiten wie Masern, Mumps, Röteln oder Windpocken, die der Meldepflicht unterliegen. Diese Krankheiten dürfen ausschließlich von Ärzten behandelt und mit verschreibungspflichtigen Medikamenten versorgt werden.

Bestimmte medizinische Gebiete, wie die Zahnheilkunde oder die Geburtshilfe, sind für Heilpraktiker ebenfalls tabu.

Der Heilpraktiker unterliegt, ebenso wie Ärzte, der Sorgfaltspflicht. Das bedeutet, dass er verpflichtet ist, einen Patienten an einen anderen Behandler zu überweisen, wenn er an die Grenzen seiner Erkenntnis- und Behandlungsmöglichkeiten stößt.

Im Einzelfall muss geklärt werden, ob bestimmte Methoden nicht eingesetzt werden können, da einige Pflanzen beispielsweise die Wirkung von Medikamenten hemmen oder verstärken können. Eine ergänzende Therapie mit Naturheilverfahren zur schulmedizinischen Behandlung ist jedoch fast immer möglich und äußerst sinnvoll.

Ja, wir behandeln generell Kinder ab 12 Jahren. Kinder ab 9 Jahren können je nach Beschwerdebild und nach Rücksprache ebenfalls behandelt werden. Bitte kontaktiere uns im Voraus, um die individuellen Bedürfnisse deines Kindes zu besprechen

Die Praxis

Ja, es gibt Kundenparkplätze, die kostenfrei während der Behandlung genutzt werden können.

Ja. Damit wir auch ausreichend Zeit für Dich haben und Dich umfassend beraten buche bitte einen Termin.

Diesen kannst Du per Telefon oder ganz einfach Online vereinbaren. Klicke dafür den Button links unten auf der Webseite an.

Ja, wir bieten Hausbesuche nach Absprache an. Wenn Du einen Hausbesuch wünschst, machen wir dies gegen Übernahme der Wegkosten möglich.

Bitte kontaktiere uns im Voraus, um die Details und Kosten zu besprechen und einen passenden Termin zu vereinbaren.

Ja, wir behandeln generell Kinder ab 12 Jahren. Kinder ab 9 Jahren können je nach Beschwerdebild und nach Rücksprache ebenfalls behandelt werden. Bitte kontaktiere uns im Voraus, um die individuellen Bedürfnisse deines Kindes zu besprechen.

Kosten / Abrechnung

In der Regel übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine Behandlung nicht. Viele gesetzliche Krankenkassen und andere Versicherungen bieten jedoch mittlerweile
Zusatzversicherungen für gesetzlich Versicherte an, die besondere Zusatzleistungen abdecken.

Das hängt vom jeweiligen Tarif ab. Ob und in welcher Höhe die Kosten erstattet werden, können Sie in Ihrer Versicherungspolice nachlesen oder direkt bei Ihrer Versicherung erfragen.​

Wir akzeptieren sowohl Barzahlung als auch Kartenzahlung.

Diese Frage lässt sich nicht allgemein beantworten und muss im Einzelfall geklärt werden — melde Dich einfach und wir besprechen das im Detail.

Wir werden Dir im Vorfeld alle Kosten transparent und verständlich darlegen.

Es können Kosten für Laboruntersuchungen und Arzneimittel hinzukommen. Welche das genau sind erfährst Du im Vorfeld bei der Beratung.

Organisatorisches

Laut Heilpraktikergesetz dürfen wir keine amtlichen Bescheinigungen ausstellen. Wir können jedoch bescheinigen, dass wir Krankheiten oder Symptome festgestellt haben, die eine Behandlung erforderlich machen, und auch eine Arbeitsunfähigkeit feststellen. Ob diese Bescheinigung vom Arbeitgeber akzeptiert wird, muss im Einzelfall zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber besprochen werden. Im Zweifelsfall oder wenn der Arbeitgeber diese Bescheinigung nicht akzeptiert, sollte ein Arzt aufgesucht werden, um eine Krankschreibung zu erhalten. Die weitere Behandlung kann dann durch uns erfolgen, es sei denn, es handelt sich um eine der Krankheiten, für die ein Behandlungsverbot besteht.

Die Dauer einer Sitzung ist abhängig vom individuellen Anliegen und variiert von Fall zu Fall. Da der erste Termin eine ausführliche Anamnese und körperliche Untersuchung beinhaltet, empfehlen wir, für diesen Termin etwa 45 bis 90 Minuten einzuplanen.